Rückbegleitung

 

Für Kinder, bei denen über die zweite Klasse hinaus sprachsonderpädagogischer Förderbedarf besteht, gibt es Einzelfallentscheidungen, die die Schulbehörde gemeinsam mit der Schule trifft. So werden diese Kinder derzeit im Rahmen integrierter Fördermaßnahmen mit 4 Lehrerstunden wöchentlich von FörderschullehrerInnen unserer Schule an der zuständigen Grundschule i.S. einer Rückbegleitung gefördert.
Aktuell begleiten 4 Kolleginnen insgesamt 18 Schüler und Schülerinnen an 15 Grundschulen.