Beratung schon im Vorfeld

Die Schulanmeldung erfolgt an der zuständigen Grundschule. Die Eltern sollten die Grundschule informieren, wenn ihr Kind sprachliche Auffälligkeiten hat und es eine besondere sprachliche Förderung benötigt. Nach telefonischer Terminabsprache an unserer Schule können die Eltern sich auch an unserer Schule beraten lassen. Bei vermutetem Förderbedarf stellt die Grundschule an die zuständige Förderschule einen Antrag zur Feststellung des besonderen Förderbedarfs. Für jedes gemeldete Kind wird dann ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, das mit den Eltern ausführlich besprochen wird. Liegt Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache vor, erfolgt die Einweisung des Kindes entsprechend dem Willen der Eltern entweder in unsere Schule oder in eine Schwerpunktschule. Die Zuweisung erfolgt durch die Schulbehörde (ADD Neustadt).
Ihre Ansprechpartnerin:
Ingrid Wurst-Kling (Förderschulrektorin)
Tel.: 06233/ 2 10 70